Social Media für Praxen: Was das HWG wirklich erlaubt

Gesundheitsbezogene Inhalte unterliegen strengen Regeln. Wer das beachtet, kann trotzdem verständlichen und wirkungsvollen Content produzieren.

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Warum das HWG bei Praxis-Content eine Rolle spielt

Das Heilmittelwerbegesetz regelt, wie über Gesundheitsthemen, Behandlungen und Medikamente kommuniziert werden darf. Für Praxen auf Social Media bedeutet das: nicht jede Aussage, die inhaltlich stimmt, darf auch so beworben werden.

Was in der Praxis oft übersehen wird

Konkrete Heilversprechen, Vorher-Nachher-Vergleiche bei bestimmten Behandlungen oder unklare Aussagen zu Wirksamkeit sind besonders sensibel. Auch die Ansprache einzelner Patientengruppen muss sorgfältig formuliert werden.

Wie es trotzdem funktioniert

Aus der Zusammenarbeit mit einer Schmerztherapie-Praxis weiß ich: Aufklärung statt Werbeversprechen ist der Schlüssel. Inhalte, die informieren statt versprechen, sind nicht nur rechtssicherer, sondern bei Patienten meist auch glaubwürdiger.

Fazit

Wer die Regeln kennt, kann trotzdem verständlichen, ansprechenden Content produzieren – er muss nur von Anfang an mitgedacht werden, nicht nachträglich korrigiert.